Aufnahmen mit der GoPro auf der Piste: Was ist zu beachten?
Aufnahmen mit der GoPro auf der Piste:
Was ist zu beachten?
Auf der Piste erfreuen sich Skifahrer und Snowboarder gleichermaßen an spektakulären Aussichten. Um diese unvergesslichen Momente einzufangen, nutzen immer mehr Wintersportler eine Action-Kamera. Doch damit beeindruckende Aufnahmen gelingen und keine rechtlichen Probleme entstehen, braucht es mehr als nur einen vollen Akku. Der folgende Beitrag zeigt Dir, worauf Du bei Technik, Kameraposition, Rücksichtnahme auf der Piste und der späteren Veröffentlichung achten solltest.
Technik-Tipps für beeindruckende Aufnahmen vom Wintersport
Bevor es losgehen kann, solltest Du sicherstellen, dass Deine Action-Kamera einsatzbereit ist. Ein kurzer Check der Einstellungen verhindert spätere Überraschungen. Zum einen sollten Uhrzeit und Datum korrekt sein. Als Aufnahmeformat empfiehlt sich PAL, weil es Aufwand beim Videoschnitt spart.
Ansonsten bieten sich für eine Actionaufnahme in Top-Qualität 2,7K oder 4K an. Letzteres punktet mit zusätzlichem Spielraum beim Nachbearbeiten, etwa bei Zooms oder Bildausschnitten. Damit schnelle Bewegungen nicht verschwimmen, sind 60 bis 120 fps die optimale Bildrate. Für weite Schwünge und eindrucksvolle Landschaften sorgen Weitwinkel oder Superview in der Actionkamera.
Die passende Kameraausrüstung bringt zusätzliche Dynamik. Brustgurte liefern eine körpernahe Perspektive. Mit Helmhalter bleibt Spannung garantiert. Und ein Stick mit Gelenkarm ermöglicht flüssige Aufnahmen von hinten oder seitlich.
Damit unterwegs nichts ausgeht, gehören zudem ein geladener Ersatzakku und eine schnelle SD-Karte mit mindestens 64 GB unbedingt in die Tasche.
Moderne Modelle wie die GoPro sind zwar robust, aber können bei Stürzen schnell verloren gehen. Um zu verhindern, dass auch die Aufnahmen verloren gehen, bietet es sich an, direkt einen Cloud-Speicher einzurichten. So bleiben Dir zumindest Deine Actionvideos von der Piste und Du kannst bequem in der Cloud darauf zugreifen.
Sicheres und verantwortungsvolles Filmen auf der Piste
Auf der Skipiste kann eine Helmkamera zwar praktische Dienste leisten, aber auch eine Gefahr darstellen. Ein aufsehenerregender Fall aus dem Skigebiet Nassfeld zeigt, wie schnell es brenzlig wird. Ein Skifahrer mit seitlich montierter Kamera übersah ein Kind und verursachte einen Unfall. Solche Situationen entstehen oft durch Ablenkung und können bitter enden.
In Österreich sind Helmkameras erlaubt. Wenn sie allerdings das Sichtfeld stören oder durch Ablenkung zur Gefahr für andere werden, können sie vom Pistenpersonal untersagt werden. Besonders kritisch sind seitlich am Helm befestigte Kameras. Sie beeinflussen das Gleichgewicht, verlangsamen die Reaktion und machen die Abfahrt unnötig riskant.
Empfohlen wird deshalb die Montage per Brustgurt. Die Kamera bleibt stabil, das Bild ruhig und das Sichtfeld bleibt frei für den Blick auf Piste und andere Wintersportler.
Ein sicherer Umgang mit der Actioncam bedeutet auch, stets auf Hanglage, Tempo und umliegenden Verkehr zu achten. Die Kamera soll begleiten, nicht ablenken!
Wer regelmäßig filmt, sollte auch bei der Wahl des Skigebiets auf passende Bedingungen achten. Ein gut geplanter Skigebiets-Vergleich hilft dabei, geeignete Kameraspots mit Panoramablick, breiten Hängen und genügend Raum für ungetrübten Filmspaß zu finden.
Denke bei der Veröffentlichung an den Datenschutz
Bevor Du Deine Aufnahmen mit Familie oder Followern öffentlich teilst, solltest Du prüfen, ob andere fremde Personen deutlich erkennbar sind. Falls das der Fall ist, brauchst Du ihre ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung. Fehlt diese, kann es zu Problemen mit dem Datenschutz kommen. Wenn Menschen im Bild nur undeutlich zu erkennen sind, ist das Filmen meist unkritisch.
Besondere Vorsicht ist bei Kindern geboten. Auch gut gemeinte Aufnahmen von Skikursen oder Schulgruppen dürfen ohne Freigabe der Eltern nicht verbreitet werden. Gleiches gilt für Nummernschilder oder eindeutig erkennbare Werbelogos. Diese sollten vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.
Dauerhafte Videoaufnahmen mit Helmkamera gelten in Deutschland als unzulässig, weil sie als unerlaubte Überwachung eingestuft werden können. Auch in Österreich sehen viele Skigebiete das kritisch.
Bildquellen:
Bild 1: © EyeEm – Freepik.com
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